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Ob ich berufsunfähig, muss ich der Gesellschaft beweisen. Und bis die Versicherungsgesellschaft überzeugt ist, kann es ne Weile dauern. Vor allem, wenn ich nicht genau weiß, worauf ich im Leistungsfall achten muss. Die Dienstunfähigkeit muss ich auch dem Versicherer beweisen. Allerdings ist der Beweis erbracht, wenn ich die Entlassung oder die Versetzung in den Ruhestand vorlege. Bei einer echten Dienstunfähigkeits-Klausel zumindest. Ob ich dienstunfähig bin, bestimmt mein Dienstherr. Entweder nach §26 Beamtenstatusgesetz in Verbindung mit dem jeweiligen Landesgesetz bei Landesbeamten oder nach §44 Bundesbeamtengesetz bei Bundesbeamten. Da die Gesetze inhaltlich fast gleich sind, nehmen wir hier zur Veranschaulichung das Bundesbeamtengesetz. Das ist einfacher zu verstehen. Bundesbeamtengesetz (BBG) § 44 Dienstunfähigkeit (1) Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist.
Wenn der Dienstherr den Beamten in den Ruhestand versetzt, muss der Versicherer zahlen. Bei der unechten Klausel darf der Versicherer selbst prüfen, ob Dienstunfähigkeit vorliegt. Das macht er nach § 26 Beamtenstatusgesetz oder §44 Bundesbeamtengesetz. In beiden steht ungefähr das gleiche und beide Male ist das nicht gut für den Versicherten. Für alle Lehrer haben wir für die Berufsunfähigkeitsversicherung Beratung übrigens einen besonderen Service. Philip Wenzel, einer der größten Experten in Sachen Arbeitskraftabsicherung in Deutschland, ist einer unser Berater und war früher selbst Lehrer. Nur, falls ihr von euresgleichen beraten werden möchtet. Über den Autor: Philip Wenzel ist ein bundesweit anerkannter Experte für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Er ist Fachwirt für Versicherungen und Finanzen, Versicherungsmakler und Autor eines Fachbuches über die Berufsunfähigkeitsversicherung. Außerdem schreibt er für diverse Fachmagazine und ist als Speaker bei Versicherungen und Fachtagungen tätig.