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Frage vom 24. 1. 2018 | 22:08 Von Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich) Stiefkind im Ausland - Freibetrag oder Unterstützung Hallo liebes Forum, folgende Situation: Ehefrau lebt mit Tochter (Stiefkind zum Ehemann) im Jahr 2017 im außereuropäischen Ausland (12 Monate) Ehemann (Wohnsitz Deutschland, unbeschränkte Steuerpflicht) leistet Unterstützungsleistungen Fakten: Finanzamt erkennt eine außergewöhnliche Belastung/ Unterstützung bedürftiger Personen nur für die Ehefrau an => Abzugsbetrag max. 8. 820, 00 € (gem. Ländereinteilung allerdings in diesem Fall nur 2/4 = 4. 410, 00 €) Fragen: Für das Stiefkind ergibt sich ein theoretischer Freibetrag von 3. 678, 00 € (2/4 vom vollen Freibetrag gem. Ländereinteilung) 2. 358, 00 € (KFB) + 1. 320, 00 € (EFB) Laut Finanzamt besteht für das Stiefkind kein Anspruch auf den Freibetrag. Ist das richtig bzw. kann sich der Ehemann diesen Freibetrag übertragen lassen (Anlage K). Bedürftigkeit: Unterhalt für einen ausländischen Partner als außergewöhnliche Belastung - MundingDrifthaus Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Stuttgart. Fall kein Anspruch auf Freibetrag besteht, kann für das Stiefkind ebenfalls "Unterstützung bedürftiger Personen" angesetzt werden?
Auch schlossen diese Bescheinigungen lediglich einen eigenen Verdienst und den Bezug einer Rente (als Beamte bzw. Angestellte des öffentlichen Dienstes) aus, sagten aber nichts zu anderen Einnahmen. z. aus Vermietung. Unterhalt an bedürftige Personen: Erhöhung des Unterhaltshöchstbetrages - Blog Steuererklaerung-Polizei.de. Allein aus den in den Bescheinigungen enthaltenen Angaben konnte deshalb nicht auf deren Bedürftigkeit geschlossen werden. Erleichterung möglich Eine Erleichterung aber räumt der BFH ein: Die Erfüllung der Pflichten zur Aufklärung des Sachverhalts sowie zur Vorsorge und Beschaffung von Beweismitteln muss möglich, zumutbar und verhältnismäßig sein. So können etwa in Fällen eines Bürgerkrieges Beweiserleichterungen hinsichtlich der Beschaffung amtlicher Bescheinigungen in Betracht kommen. Das sollten Sie beachten Sie unterstützen Angehörige im Ausland? Sorgen Sie zeitnah für vorschriftsmäßige Belege – damit es später kein böses Erwachen gibt. Informieren Sie sich bereits im Vorhinein über die strengen Nachweispflichten und sorgen Sie bei der Abwicklung der Unterhaltsleistungen schon frühzeitig für die geforderten Beweise.
000 Euro. Er legte dem Finanzamt zwei Dokumente der Stadtverwaltung (Indonesien) vor, nach denen seine Eltern keine staatliche Rente als Beamte bzw. Angestellte des öffentlichen Dienstes beziehen. Unterstützung bedürftiger personen im ausland 2017 english. Im Nachgang legte er eine weitere Bescheinigung vor, wonach der Vater nicht berufstätig ist, keinen eigenen Verdienst hat und keine Rente bezieht. Dies aber genügte dem BFH nicht als ausreichender Nachweis der Bedürftigkeit der Eltern. BFH zeigt sich sehr streng Die Richter bemängeln, dass die vorgelegten "Unterhaltsbescheinigungen" der Stadtverwaltung in wesentlichen Teilen unvollständig waren. Insbesondere fehlten Angaben über vor dem Beginn der Unterstützung bezogene Einkünfte der Eltern und damit Angaben dazu, wie sie ihren Lebensunterhalt vor Beginn der Unterstützungsleistungen durch den Sohn bestritten haben. Darüber hinaus waren die vorgelegten Bescheinigungen der Stadtverwaltung insoweit lückenhaft, als sie keine Aussage zur Vermögenssituation der Eltern, etwa zu (selbstgenutztem) Grundbesitz, enthielten.
Darin müssen enhalten sein: Name und Anschrift des Unterhaltszahlers sowie des Unterhaltsempfängers, Zeitpunkt der Geldübergabe, Ort und Datum der Ausstellung der Bestätigung, Unterschrift des Empfängers. Strenge Nachweise erforderlich Hierbei stellt der Fiskus strenge Anforderungen an den Nachweis der Unterhaltszahlungen – und an die Bedürftigkeit des Empfängers. Nun hat der Bundesfinanzhof Unterhaltsleistungen an die in Indonesien lebenden Eltern abgelehnt. Begründung: Die Bedürftigkeit sei nicht hinreichend nachgewiesen. Die Bedürftigkeitsbescheinigungen erwachsener Unterhaltsempfänger müssen detaillierte Angaben über vor dem Beginn der Unterstützung bezogene Einkünfte enthalten. Da dies im Ausland nur eingeschränkt überprüfbar sei, seien umfassende Angaben dazu unerlässlich. Unterstützung bedürftiger personen im ausland 2017 pdf. Grundsätzlich sei es zumutbar, vollständig ausgefüllte Bescheinigungen vorzulegen (Urteil des Bundesfinanzhofs, Aktenzeichen VI R 32/14). Der Fall Der in Deutschland lebende Sohn unterstützte seine Eltern in Indonesien mit 5.
Strenge Nachweisanforderungen beachten! Viele ausländische Bürger, die in Deutschland leben und arbeiten, unterstützen ihre Angehörigen im Ausland. Aber auch Personen, die einen ausländischen Ehepartner haben, leisten Unterhalt an dessen Angehörige. Seit 2007 strenge Anforderungen Bei Unterhaltsleistungen an Angehörige im Ausland stellt das Finanzamt seit 2007 strengere Anforderungen an die Bedürftigkeit des Empfängers und an den Nachweis der Unterhaltszahlungen. Dabei gelten für Bargeldübergaben besonders strenge Nachweisanforderungen. Steuervorteil mangels Nachweis abgelehnt Nun hat der Bundesfinanzhof Unterhaltsleistungen an die in Ungarn lebende Mutter abgelehnt. Begründung: die Bargeldübergaben wurden nicht hinreichend nachgewiesen. Stiefkind im Ausland - Freibetrag oder Unterstützung Steuerrecht. Bei Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Unterstützungsempfänger seien die Beteiligten in besonderem Maße verpflichtet, bei der Aufklärung mitzuwirken und die Beweismittel zu beschaffen. Welche Beweismittel zum Nachweis eines Sachverhalts erforderlich sind, richte sich nach den Umständen des Einzelfalles (Aktenzeichen VI R 33/16).
Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen sind bis zum Höchstbetrag von 8. 820 Euro (2017) bzw. 8. 652 Euro (2016) als außergewöhnliche Belastungen besonderer Art absetzbar, ohne dass eine zumutbare Belastung angerechnet wird (§ 33a Abs. 1 EStG). Dieser abzugsfähige Unterhaltshöchstbetrag orientiert sich dabei am steuerlichen Grundfreibetrag. Aktuell wird ab dem 1. 1. 2018 der Unterhaltshöchstbetrag von 8. 820 Euro auf 9. 000 Euro angehoben (§ 33a Abs. Unterstützung bedürftiger personen im ausland 2017 express. 1 EStG, geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen" vom 20. 12. 2016). Versicherungsbeiträge zusätzlich absetzen Der Unterhaltshöchstbetrag wird häufig nicht in dieser Höhe gewährt, sondern gekürzt. Und zwar um ein Zwölftel für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht gegeben sind, um eigene Einkünfte und Bezüge des Unterhaltsempfänger, die über den Anrechnungsfreibetrag von 624 EUR hinausgehen, sowie um ein, zwei oder drei Viertel, wenn der Unterhaltsempfänger in einem Land mit niedrigerem Lebensstandard lebt.
Krankheits- oder Pflegekosten, die Sie für eine bedürftige Person zwangsläufig aufwenden, können neben den Unterhaltsaufwendungen unter Anrechnung einer zumutbaren Belastung berücksichtigt werden. Hierfür ist die Angabe der erteilten IdNr. der unterhaltenen Person erforderlich, wenn diese der unbeschränkten oder beschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegt. Die unterhaltene Person muss Ihnen hierfür ihre IdNr. mitteilen. Andernfalls können Sie die IdNr. der unterhaltenen Person bei Ihrem Finanzamt erfragen.
Egal für welchen Altersunterschied Ihr Euch auch entscheidet: Ob sich Eure Kinder untereinander verstehen werden, ist nicht planbar und hängt weder vom Alter noch vom Geschlecht der Knirpse ab. Sicherlich könnt Ihr als Eltern mit Eurer Erziehung so einiges beeinflussen – etwa indem Ihr kein Kind bewusst bevorzugt – aber eben nicht alles. Wünscht sich Dein Kind ein Geschwisterchen? Die Checkliste: Zweites Kind – ja oder nein? Wenn Ihr Euch ein zweites Kind wünscht, sollten Dein Partner und Du zunächst gemeinsam ein paar Gedanken spinnen – zum Beispiel wie Euer Familienleben mit einem weiteren Mitglied aussehen würde. Die folgenden Fragen können Euch dabei unterstützen und vielleicht auch helfen, den bestmöglichen Zeitraum für ein weiteres Baby etwas einzugrenzen: Wie war meine erste Schwangerschaft? Noch ein zweites kind ja oder nein das thema spallet oesterreich. Was würden wir bei einer zweiten Schwangerschaft anders machen? Wie war meine erste Geburt? Wie war der Babyalltag? Hatten wir in der ersten Zeit genug Zeit für uns? Wie fühlen wir uns als Familie – ist noch ein weiterer Platz für ein zweites Kind frei?
Das Schlimmste ist, dass Sohn 2. 0 mit 2, 5 Jahren noch nicht durchschläft, wie wir es vom großen Sohn gewohnt sind und er zudem spät einschläft. An schlechten Abenden gehen wir mit ihm gemeinsam ins Bett. Einer von uns hat immer seine Füße in der Nase die Freuden des Familienbetts. ;) Was sehr hilft: die beiden Jungs spielen seit einigen Monaten direkt miteinander. Der Große schnappt sich den Kleinen, knetet, baut Lego, Schienen etc. auf. Oft funktionieren sie super zusammen. Dennoch brauchen beide ihre exklusive Zeit mit uns. Der Große noch mehr als sein Bruder, der es nicht anders kennt. Sohn 1. 0 wäre noch immer gerne Einzelkind und betont das auch manchmal. Dennoch denke ich, dass Geschwister ihm gut tun. Willst Du ein zweites Kind? Ja - Nein - Vielleicht. Weg von dem typischen Einzelkind-Verhalten, hin zum Sozialen. Das hat er auch in der Kita perfekt gelernt und wendet das mitunter auch zu Hause an. In der anfänglichen Babyzeit erscheint mir das als sehr einfach, für die Jungs da sein, während unser Baby-Mädchen immer dabei ist, gestillt, gewickelt und getragen wird.
Geschrieben von Apfelkuchen am 01. 09. 2005, 13:37 Uhr Hallo, ich glaube so ganz richtig bin ich hier nicht, aber trotzdem mu ich mal was loswerden. Unsere Tochter ist jetzt 14 Monate alt und mein Mann mchte so schnell wie mglich ein Geschwisterchen fr unsere Maus. Ich bin im Moment einfach noch nicht soweit bzw. habe Angst. Habe Angst was auf mich zukommt mit 2 Kindern. Duden | Kindesmörderin | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft. Viele sagen zwar der Anfang sei stressig, aber danach sei es toll sie wrden spielen (und auch streiten) und ich solle nicht so lange warten wegen des Altersunterschiedes. Die anderen sagen warte bis sie in den Kindergarten geht, da sie so 4 ist. Ich wei, ich wei es kann mir keiner diese Entscheidung abnehmen, aber mir fehlt zur Zeit einfach der Mut. Dann kann dies doch auch irgendwie nicht der Richtige Zeitpunkt fr mich sein oder? Was sagt ihr dazu? Ich merke auch, da ich im Moment (noch nicht) bereit bin, da bichen Freiheit/und Freizeit die ich mir als gnne ( das brauche ich einfach) wieder aufzugeben. Das klingt jetzt sehr egoistisch oder?
Geschrieben von Susan1312 am 28. 10. 2020, 13:10 Uhr Hallo ihr Lieben, ich liege gerade kuschelnd mit meiner Tochter 10 Monate im Bett und heute frh ist bei meinem Mann und mir die Entscheidung gefallen. Die Pille bleibt ab jetzt weg und wir wollen das unsere Maus kein Einzelkind bleibt. Doch wenn ich mit ihr so hier liege kommen ngste auf, ob das richtig ist?! Werde ich ihr noch gerecht? Kann ich das zweite genau so wahnsinnig lieben wie sie? Schaffe ich das alles (unsere Familien wohnen weit weg und mein Mann in Schichten)?! Hoffentlich bleiben wir als Paar so glcklich wie auch jetzt mit einem Kind. Ich male mir das ganze mit zwei Kinder schn & anstrengend aus. Wrde mich deshalb ber ein paar Erfahrungen von euch freuen. Hattet oder habt ihr auch solche Bedenken gehabt? Wiederum merke ich, dass ich mich total freue und mich frage- wie lang wirkt den die blde Pille jetzt noch (hatte eine Stillpille). Daran merke ich, etwas in mir will es aber ich habe auch Angst. Man hrt ja immer wieder ein Kind ist kein Kind und zwei Kinder sind... Noch ein zweites kind ja oder nein eine. hmm was eigentlich?