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Eine ungleiche Behandlung zwischen Minijobbern und vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern ist allerdings dann gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber hierfür sachliche Gründe anführen kann. Sachliche Gründe können z. B. Arbeitsleistung, Qualifikation, Berufserfahrung oder unterschiedliche Arbeitsplatzanforderungen sein. Regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt im Minijob: Urlaubsgeld berücksichtigen Ein 450-Euro-Minijob liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 450 Euro nicht übersteigt. Energiepauschale für Rentner: 300 Euro mit Minijob auch für Studenten. Dies entspricht einem Jahresverdienst (12 Monate) von 5. 400 Euro. Diese Prüfung obliegt dem Arbeitgeber zu Beginn der Beschäftigung bzw. bei jeder Änderung der Verhältnisse. Zu diesem Zweck werden alle in der Beschäftigung des Arbeitnehmers mit hinreichender Sicherheit zu erwartenden sozialversicherungsrechtlich relevanten Einnahmen berücksichtigt. Beurteilt wird ein Zeitraum von längstens 12 Monaten, sofern die Beschäftigung nicht kürzer andauern soll. Einmalige Einnahmen, wie das Urlaubsgeld oder auch das Weihnachtsgeld, sind bei dieser Berechnung zu berücksichtigen.
Arbeitet ein Angestellter in Teilzeit an drei Tagen die Woche für 1. 800, 00 EUR brutto im Monat, beträgt sein Quartalsgehalt 5400 EUR brutto und sein wöchentliches Gehalt (5400 Euro geteilt durch 13 Wochen) 415, 38 Euro brutto. Daraus ergibt sich ein Wert eines Urlaubstags von 138, 46 (415, 38 Euro geteilt durch drei Tage). Hat der in Teilzeit arbeitende Angestellte Ansprüche auf zwei Wochen Urlaub, ergeben sich sechs Urlaubstage. Malgenommen mit dem Wert eines Urlaubstags ist das Ergebnis 830, 76 Euro. Urlaub und Krankheit beim Minijob – Ihre Rechte. Hieraus ergibt sich folgende Formel: Das Quartalsgehalt wird durch den Wert geteilt, der sich aus dem Multiplizieren der Arbeitstage pro Woche mit den Arbeitswochen pro Quartal ergibt. Zahlt der Arbeitgeber, statt Urlaub zu gewähren, trägt er selbst das Risiko Entscheiden sich Arbeitgeber für Geld statt Urlaub, sind sie zudem rechtlich im Nachteil. Die Auszahlung von Urlaub erfüllt nicht den gesetzlichen Anspruch auf Urlaub, der im Bundesurlaubsgesetz geregelt ist. Lässt sich der Arbeitgeber hierauf ein, kann der Arbeitnehmer streng genommen den Urlaub, der ihm gemäß Bundesurlaubsgesetz zusteht, immer noch fordern.