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Der Kanton hat dem Aargauischen Fischereiverband (AFV) mittels eines Leistungsauftrages die Bereitstellung und Abwicklung von geeigneten Sachkundekursen übertragen. Für diesen Zweck hat der AFV eine Koordinationsstelle SaNa eingerichtet, welche als Kursveranstalter im Aargau auftritt. Ab dem 2015 hat das Netzwerk Anglerausbildung die Ausbildung auf die neuesten Bedürfnisse angepasst. Das heisst, die Kursdauer und der Inhalt wurden überarbeitet. Aus diesem Grund wurde die Kursdauer auf 5 bis 6 Stunden angehoben. Zwei Abendkurse oder einen Samstagskurs muss somit besucht werden. Zusätzlich sind noch mehr praktische Arbeiten und nicht nur Theorieteile in die Kurse eingeflossen. Somit ist jeder SaNa-Kurs noch interessanter und lehrreicher für die Teilnehmer. Ausweis beantragen. Die SaNa-Standard Ausbildung ist weggefallen und es kann in der ganzen Schweiz nur noch das SaNa-Sportfischerbrevet gemacht werden. Das SaNa-Sportfischerbrevet ist auch im nahen Ausland anerkannt. Schritt 1: Beschaffen und Selbststudium der Ausbildungsunterlage.
Viele Besucher unserer Webseite fragen sich, wie sie zu einer Tageskarte oder einem Patent kommen. Dazu gibt es ein paar Voraussetzungen die zuerst erfüllt sein müssen. Sachkunde Nachweis: Voraussetzung für den Bezug einer Freiangel-, Tages- oder Wochenkarte, muss man im Besitz eines Sachkunde Nachweises (SaNa) sein. Die Ausbildung im Kanton Aargau wird durch den Aargauischen Fischereiverband organisiert und durchgeführt. Informationen zum SaNa wie auch die Anmeldung an einen Kurs findest du hier. Wichtig: Im Kanton Aargau wird nur der SaNa Stufe "Sportfischer Brevet" anerkannt! Freiangelrecht: Bei uns im Kanton Aargau gilt nach wie vor das Freiangelrecht. Das heisst aber nicht, dass man einfach ans Wasser gehen und mit Fischen loslegen kann. Es braucht dafür eine Freiangelkarte. Diese bekommt jede Person des Kantons ab dem 12. Lebensjahr und kann online bei der Kantonalen Verwaltung bestellt werden. Damit ist man berechtigt in den bezeichneten Strecken in den Flüssen Aare, Rhein, Reuss und Limmat mit natürlichen Ködern und unter bestimmten Voraussetzungen zu Fischen.
Die Schonbestimmungen und die erlaubten Gerätschaften sind in der kantonalen Fischereiveiverordnung aufgeführt. Fangstatistik Gefangene Fische müssen in der Fischfangstatistik festgehalten werden. Freiangler und Bezüger einer Hallwilerseekarte finden die Statistik auf der Rückseite ihrer Fischerkarte. Ende Jahr muss die Fangstatistik an die Sektion Jagd & Fischerei zugestellt oder direkt digital erfasst werden. Forelle, Äsche oder Hecht? Die Befischungsintensität variiert zwischen den Tierarten und -gruppen. Felchen, Forelle, Äsche, Hecht und Barbe gehören zu den oft und gerne befischten Fischarten. Krebse und Muscheln werden im Kanton Aargau selten oder nicht fischereilich genutzt. Mehr zum Thema Über die Fischerei im Kanton Aargau (PDF, 26 Seiten, 5, 2 MB) Bestimmungsschlüssel Süsswasserfische (PDF, 15 Seiten, 1, 3 MB)
Hier findest Du Antworten rund um die wichtigsten Fischereiregeln, die wir in der Schweiz zu beachten haben. Jeder Fischer sollte wissen, wie er sich am Wasser zu verhalten hat. Das Bundesgesetz über die Fischerei bildet hier die Grundlage für die kantonalen Bestimmungen. Diese können sich von Region zu Region stark unterscheiden. Deshalb ist es wichtig, sich vor jedem Fischerausflug über das Gewässer und dessen Bestimmungen zu informieren. SaNa Prüfung, Patent & Reglement: Für den Anfang gibt es ganz schön viel zu beachten! Alle Gewässer in der Schweiz unterliegen einer Obhut und müssen bewirtschaftet werden. Jeder Kanton kann dies unter Einhaltung des Bundesgesetzes selber regeln. Im Kanton Bern beispielsweise, kann jeder Fischer, der ein gültiges kantonales Patent besitzt, in fast allen Gewässern fischen. (Achtung: auch im Kanton Bern gibt es Gewässer, die an Private verpachtet werden) Anders sieht es im Kanton Aargau aus. Dort sind die meisten Gewässer vom Kanton verpachtet und werden z.