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Anträge/Formulare: Antrag zur Klärung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot und Einwilligung in die Datenverarbeitung/Entbindung der Schweigepflicht zur Fortsetzung eines sonderpädagogischen Bildungsangebotes Bericht zur individuellen Entwicklung bei Ablauf des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot
Hohenlohekreis Kathleen Uttrodt Sprechzeiten: Dienstag und Mittwoch 07940-93079-39 Main-Tauber-Kreis Alexandra Schäfer Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Mittwoch 07940-93079-37 Karin Endres Sprechzeiten: Montag ab 13:00 Uhr, Mittwoch ab 8:00 Uhr und Donnerstag ab 12:00 Uhr 07940-93079-24 Landkreis Schwäbisch Hall Silke Linckh (Schwäbisch Hall, Gaildorf) Sprechzeit: Montag 07940-93079-34 Gabriele Feil (Schwäbisch Hall, Gaildorf) Sprechzeit: Donnerstag 07940-93079-38 Jochen Arnold (Ilshofen) Sprechzeit Mittwoch Cornelia Ocker (Crailsheim, Blaufelden) Sprechzeiten: Mittwoch und Freitag
Um das Lernen und die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen so gut wie möglich zu begleiten, kann es erforderlich sein für kürzere oder längere Zeit eine besondere individuelle Förderung zu geben. Dafür gibt es bei uns Förderunterricht im Umfang von insgesamt 11 Wochenstunden, der von verschiedenen dafür zusätzlich qualifizierten Kolleginnen auf Anregung der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers und nach Rücksprache mit den Eltern durchgeführt wird. SCHULAMT-HEILBRONN - Arbeitsstelle Kooperation ASKO. In diesem, gelegentlich auch in kleinen Gruppen erteilten Unterricht können zum Beispiel besondere Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechnen überwunden werden. Gelegentlich stehen hinter schulischen Schwierigkeiten auch gesundheitliche Probleme. Unser Schularzt, der für vier Stunden in der Woche an der Schule ist, kann im Austausch mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer und den Eltern die Aufmerksamkeit auf solche Hintergründe richten, einem entsprechenden Verdacht nachgehen und therapeutische Anregungen geben. Als besondere therapeutische Möglichkeit steht an unserer Schule die Heileurythmie – ebenfalls im Umfang von insgesamt 11 Wochenstunden – zur Verfügung.
Eltern haben laut Landesverfassung das natürliche Recht, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder mitzubestimmen. Die Schule wiederum hat einen staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag für ihre Schülerinnen und Schüler. Dieser gemeinsame Auftrag für Kinder und Jugendliche kann nur gemeinsam erfüllt werden im Sinne einer Erziehungs- und Bildungspartnerschaft. Daher gibt es in Baden-Württemberg verschiedene Ebenen der Mitwirkung von Eltern in der Schule, wie z. B. Klassenpflegschaft, Schulkonferenz, Gesamtelternbeirat, etc. Das Staatliche Schulamt unterstützt Schulen und Eltern bei ihren Anliegen und bei ihrem Auftrag. SCHULAMT-MARKDORF - Aufgaben. Das Kultusministerium bietet einen elektronischen Infodienst Eltern. Dieser informiert aktuell und aus erster Hand über neue Ideen und Entwicklungen in Schule, Schulverwaltung und Bildungspolitik. Infodienst Eltern Kinder und Jugendliche beruflich Reisender Abschlussprüfungen Schulfremdenprüfungen Weiterführende Links