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"Werde ich wegen Verletzung der Aufsichtspflicht verurteilt? " Gibt es einen Straftatbestand der "Verletzung der Aufsichtspflicht" der einen Erzieher auch ins Gefängnis bringen kann? Die Frage taucht immer wieder in unseren Fortbildungen und Seminaren auf. > Lesen Sie, was andere über uns sagen! Aufsichtspflicht fallbeispiele mit lösungen. < Nun, wegen einer "Verletzung der Aufsichtspflicht" im engeren Sinne wird so niemand bestraft. Denn es gibt einen solchen Straftatbestand im Strafgesetzbuch nicht. Und nur was dort (und in ein paar strafrechtlichen Nebengesetzen) ausdrücklich aufgeführt, kann von einem Gericht selbst auch "bestraft" werden. Aber! Natürlich kann ein Gericht zum Beispiel stattdessen wegen einer "Fahrlässigen Körperverletzung" (§ 229 StGB), die aufgrund einer Aufsichtspflichtverletzung zustande gekommen ist, jemanden – und somit auch eine Erzieherin oder einen Erzieher – strafrechtlich verurteilen.
Einschreiten müssen sie erst dann, wenn sie den Vorgang, also hier das Steine werfen bemerken. Weil aber auch nicht auszuschließen ist, dass der Schaden bereits bei den ersten, unbemerkten Würfen auftrat - also zu einem Zeitpunkt, als eine Pflicht zum Einschreiten noch nicht bestand - wurde die Klage abgewiesen. Der Nachbar musste sein Dach aus eigener Tasche reparieren. (Urteil des OLG Karlsruhe vom 30. Aufsichtspflicht fallbeispiele mit losing game. 03. 2006) Fakt ist aber: Mit der Anmeldung im Kindergarten schließen Eltern mit dem Träger des Kindergartens einen Vertag ab. Kernstück dieser Abmachung ist die Betreuung, Beaufsichtigung und Erziehung des Kindes für die Zeit in der das Kind den Kiga besucht. Mit dieser Vereinbarung übertragen die Eltern dem Kindergarten auch die Aufsichtspflicht für die Zeit in der das Kind sich dort befindet - und damit ein großes Stück Verantwortung. Was bedeutet "Aufsichtspflicht" genau? Eltern und Erzieher haben Kindern gegenüber das Recht und auch die Pflicht, sie zu erziehen und zu beaufsichtigen.
Aber auch wenn man u. a. Erzieher als Adressaten dieser Strafnorm zu verstehen hat, wird diese Norm eher nur sehr sehr selten auf Erzieher bzw. ihre Handlungen anzuwenden sein. Denn die Strafnorm beschreibt zum einen die Verletzung der Erziehungs pflicht oder Fürsorge pflicht und nicht ausdrücklich die Verletzung der Aufsichtspflicht (und meint somit etwas anderes) und zum anderen fordert sie als Tathandlung darüber hinaus eine gröbliche Verletzung sowie die damit verbundene Gefahr, die Entwicklung des Kindes erheblich zu schädigen. Und damit ist zumeist etwas anderes gemeint, als z. B. einmal in der Kita nicht richtig aufgepasst zu haben – mögen auch die damit verbundenen Folgen schwerwiegend sein. Alle unsere +800! Videos hier in der Übersicht! ➤ Deliktsfähigkeit: Definition, Erklärung & Beispiele. Aber im Einzelnen: Der § 171 StGB betrifft diejenigen, die die Pflicht zur Erziehung oder Fürsorge von Kindern (auch) innehaben. Das werden auch Erzieher in Kita, Kindergarten oder Hort sein. Diese müssen jedoch ihre Pflicht gröblich verletzt haben, was zwar auch durch eine einmalige Handlung erfolgen kann, meist jedoch durch mehrere Handlungen eher erst bewirkt werden kann.