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#1 Hallo alle miteinander, ich bräuchte euer Wissen da ich mich in diesen Belangen wenig auskenne. Rückforderung von Vermögenszuwendungen unter Ehegatten. Sorry falls dieses Thema in der falschen Rubrik gelandet ist. Hier schonmal die Eckpunkte: - Es geht um eine Ehe die seit 2014 besteht - Die Ehefrau ist zusammen mit ihrem leiblichen Sohn in das Haus des Ehemannes eingezogen (der Mann hat dieses Haus vorher in die Ehe gebracht und war alleiniger Eigentümer - aktueller Wert ca. 500. 000 Euro, Wert beim Kauf 330.
c) Schenkungen betreffend die gemeinschaftliche Ehewohnung: Eine nach der Eheschließung veranlasste Übertragung des hälftigen Miteigentumsanteils an einem Grundstück fällt ebenso hierunter, falls z. B. auf diesem Grundstück später ein Familienheim errichtet wird soll (OLG Bamberg - 2 W 5/95 - FamRZ 1996, 1221 f. ). 4.
Und Zahlungen an den Sohn der Ehefrau sind entweder integrierter Bestandteil des ehelichen Versorgungspakets oder aber selbständige freiwillige Zahlungen an den Sohn, dann ist die Ehepartnerin ohnehin nicht verantwortlich, Sippenhaft haben wir nicht mehr, und das ist auch gut so. Aber auch direkt gegen den Sohn sehe ich keine Anspruchsgrundlage. Einmal gelten Unterhaltszahlungen als verbraucht, und darum scheint es sich ja zu handeln, außerdem könnte man auch zu einer Vereinbarung eigener Art kommen, die es ja aber wohl nicht gibt. Und freiwillige Zuwendungen hätte man ja nicht leisten müssen. Also, der einzige Ansatzpunkt, den ich sehe, ist die Werterfassung des Hauses. Herzlichst TK #3 Hallo Mortimerjames, Ich sehe es auch so wie TK. Für Zahlungen an den Sohn der Nochfrau, hätte man einen Vertrag machen müssen. Unentgeltliche Zuwendungen - Familienrecht | Beratung. Für die Anfangswerte beider Vermögen (inclusive Haus), zählt als Stichtag der Hochzeitstag. edy #4 Alles anzeigen Hallo, danke schonmal für die Rückmeldung. Das Haus wurde genauer gesagt 2013 gekauft und hatte damals einen Wert von 330.
Für Familienheime gelten besondere Bestimmungen zur Steuerfreiheit, vgl. § 13 Abs. 4a ErbStG. Zu Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung sowie zu ehelichen Zuwendungen berät Sie Rechtsanwalt Alexander Grundmann Rechtstipps und Urteile
65000€ hat uns Geld und Nerven gekostet. Aber sie kam damit nicht durch. Bekam dafür keine PKH- 2x LG Essen 1x OLG Hamm haben abgelehnt. Rehlein The post was edited 1 time, last by Rehlein1965 ( Jan 13th 2010, 6:52pm). Zugewinn / Vermoegen »