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Schritt für Schritt enthüllt sich dem Leser eine rätselhafte Wirklichkeit. In ihr gibt es Tote, die zu Eis, Salz und Stein erstarrt sind Grabbeigaben, die nicht in ihre Zeit passen versiegelte Grüfte, die noch zu öffnen sind Grabbeigaben mit Geheimcodes tödliche Vorahnungen und viele andere Unglaublichkeiten, die eines gemeinsam haben: Es sind Tatsachen! Gräber die es nicht geben dürfte. Eine aufregende Expedition in die mysteriöse Wirklichkeit! Mit einem Vorwort von Luc Bürgin
Kopp, Rottenburg, 2019. 256 S. zahlreiche Abbildungen + 16-seitiger Farbbildteil, GEB Diese Grabstätten aus aller Welt und deren Relikte werden Sie an Ihrem Verstand zweifeln lassen: unverweste Leichname, verstörende Inschriften, Grabbeigaben, die jeder Vernunft widersprechen. Reinhard Habeck, der Experte auf dem Gebiet der geheimnisvollen Mysterien, begibt sich auf eine Reise zu den Gräbern, die es nicht geben dürfte. Rätselhafte Grabstätten, die sich allen rationalen Erklärungen entziehen und unser nur scheinbar gesichertes Weltbild ins Wanken bringen. Reinhard Habeck legt überzeugende Indizien dafür vor, dass in diesen Gräbern wenig so ist, wie es scheint. Mitreißend, wie es für ihn typisch ist, führt er den Leser durch das Labyrinth des Unerklärlichen. Gräber, die es nicht geben dürfte von Habeck, Reinhard - Syntropia Buchversand. Dieses Buch ist eine wahre Fundgrube für all jene, die mehr über unsere fantastische Realität wissen wollen, die oft jenseits des Vorstellbaren liegt.
Schritt für Schritt enthüllt sich dem Leser eine rätselhafte Wirklichkeit. In ihr gibt es Tote, die zu Eis, Salz und Stein erstarrt sind Grabbeigaben, die nicht in ihre Zeit passen versiegelte Grüfte, die noch zu öffnen sind Grabbeigaben mit Geheimcodes tödliche Vorahnungen und viele andere Unglaublichkeiten, die eines gemeinsam haben: Es sind Tatsachen! Eine aufregende Expedition in die mysteriöse Wirklichkeit! Mit einem Vorwort von Luc Bürgin
Überschrift Autor Werk Randnummer ARB 75 § 29 Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete Stahl Walter Harbauer, Rechtsschutzversicherung, ARB-Kommentar 8. Auflage 2010 (1) Versicherungsschutz wird dem Versicherungsnehmer für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen und aus dinglichen Rechten gewährt, und zwar jeweils in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder dinglich Nutzungsberechtigter eines im Versicherungsschein bezeichneten Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles. (2) Der Versicherungsschutz für Wohnungseigentümer erstreckt sich abweichend von § 4 Abs. 1 p) auch auf Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Wohnungseigentumssachen nach dem Wohnungseigentumsgesetz. I. Allgemeines II. Versichertes Objekt III. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz: alle Infos - DEVK. Versicherter Rechtsbereich IV. Versicherte Eigenschaft Zitiervorschlag: Harbauer/Stahl, 8. Aufl. 2010, ARB 75 § 29
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