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Wie wäre es denn, wenn der Sohn mit in einer Mietwohnung leben würde. Dann würde man das Geld doch theoretisch dem Vermieter geben und bräuchte nichts zu versteuern, oder? von KerstinM. 2012, 13:28 dann würde es aber der Vermieter versteuern Man selbst muss es dann versteuern, weil man Einnahmen/Einkommen hat. dann dürfte also auch kein Strom und Wasser berechnet werden? Soweit wie ich jetzt denke, darf das angegeben werden. Inge Beiträge: 4087 Registriert: 19. 04. 2005, 19:45 Wohnort: Aschaffenburg (Landkreis) von Inge » 22. Wohnen bei Eltern mit Mietvertrag - Kostenübernahme | Erwerbslosenforum Deutschland (Forum). 2012, 15:25 die Grundlage für diese überflüssige Bürokratie liegt in einem Urteil des BSG. Genauere Infos gibt es u. a. bei der Lebenshilfe. Du bekommst die Unterkunftskosten jetzt nur noch, wenn durch einen Mietvertrag nachweislich ein Mietverhältnis zwischen Eltern und Kind abgeschlossen wurde. Für die Höhe der Miete gibt es Örtliche Richtlinien. Genauer habe ich mich noch nicht damit befasst. Im Anhang ist ein formloser Mietvertrag (Vermietung eines Zimmers im Eigenheim), der bereits von einem Gericht genehmigt wurde.
Grundsicherung und eigenen Mietvertrag im Elternhaus Moderator: Moderatorengruppe ehemalige Userin Hallo zusammen, der Sohn von einer Freundin bekommt seit ein paar Monaten Grundsicherung. Die Eltern haben natürlich die ganzen Formulare ausgefüllt, wo auch nach Strom, Wasser etc. gefragt wurde. Dann haben sie wohl die Grundsicherung ausgerechnet. Jetzt haben sie ein Schreiben bekommen, wo sie aufgefordert werden mit dem Sohn einen Mietvertrag im Haus abzuschließen, da sie es für die Berechnung der Grundsicherung brauchen. Das Haus gehört der Familie wird aber natürlich noch in Raten abbezahlt. Wohnen im elternhaus ohne mietvertrag. Was für ein Mietpreis wäre denn angebracht für 1 eigenes Zimmer und die Mitbenutzung der anderen Räume? KerstinM. REHAkids Urgestein Beiträge: 7441 Registriert: 17. 08. 2009, 21:09 Wohnort: Thüringen Beitrag von KerstinM. » 22. 06. 2012, 10:57 Hallo Mellie, spontan ergibt sich mir dann die Frage, was ist dann mit der Mieteinnahme? Muss die dann von den Eltern in der Steuererklärung angegeben werden und wirkt steuererhöhend?
Grundsätzlich gilt ohne individuelle Vereinbarungen die gesetzliche Regelung, die die Mieter im Allgemeinen begünstigt. Grundsicherung und eigenen Mietvertrag im Elternhaus - REHAkids. So liegen Schönheitsreparaturen an der Mietsache in der Verantwortung des Vermieters, sofern zwischen Mieter und Vermieter nichts anderes vereinbart wurde. Der Mieter nutzt die Mietsache zwar gewissermaßen ab, doch durch die Mietzahlungen ist dies bereits abgegolten. Demnach hat der Mieter grundsätzlich nichts zu befürchten und kann davon profitieren, dass kein schriftlicher Mietvertrag vorliegt, der ihm eine Renovierungspflicht überträgt. Insbesondere § 538 BGB unterstützt den Mieter, denn darin legt der deutsche Gesetzgeber fest, dass Verschlechterungen oder Veränderungen an der Mietsache, die auf einen vertragsgemäßen Gebrauch ebendieser zurückzuführen sind, nicht zu Lasten des Mieters gehen.