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Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage Inneres und Heimat/Antrag - 24. 10. 2019 (hib 1189/2019) Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wieder einführt. Dies geht aus einem Antrag der Fraktion ( 19/14381) hervor, der am Donnerstagabend auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. In der Begründung schreibt die Fraktion, dass angesichts der nicht besetzten Stellen bei den Polizeien des Bundes die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit zur Verbesserung der Attraktivität einer polizeilichen Laufbahn beim Bund erforderlich sei. Darüber hinaus müsse davon ausgegangen werden, dass spezifische Belastungen des Polizeiberufs über den aktiven Dienst hinaus wirken. Dies gelte "insbesondere für besondere Belastungssituationen, die Betroffene oft Jahre oder Jahrzehnte beschäftigen", könne aber auch "aus der beruflichen Befassung mit extremen Vorfällen resultieren, in deren Folge Informationen verarbeitet werden müssen, die schwer zu ertragen sind".
Polizeizulage wieder ruhegehaltsfähig ausgestalten Wir wollen die Polizeizulage für Bundespolizistinnen und –polizisten endlich wieder ruhegehaltsfähig machen. Diese finanzielle tatsächliche Wertschätzung im Alter sind wir Polizistinnen und Polizisten schuldig, denn sie sind in ihrem Beruf besonderen Belastungen ausgesetzt und engagieren sich bis hin zum Einsatz ihres Lebens für die innere Sicherheit in unserem Land. Dafür haben wir Grüne im Bundestag einen Antrag eingebracht. Fehlentwicklung endlich revidieren 2007 wurde die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage für Bundespolizistinnen und –polizisten im Alter durch die Bundesregierung abgeschafft. Es war schon damals nicht nachvollziehbar, warum diese besondere Anerkennung der polizeilichen Arbeit nicht weiter gewährt werden und nicht auch weiterhin finanziellen Ausdruck finden soll.. Große Koalition stimmte gegen Wiedereinführung Wir Grüne im Bundestag haben bereits mit einem eigenen Antrag im Oktober 2019 gefordert, die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage im Bund wieder einzuführen.
Dann aber wurde sie als Sonderopfer zur Haushaltssanierung gestrichen. Die Altersversorgungsansprüche sanken entsprechend. In Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Bayern ist die Polizeizulage heute wieder ruhegehaltsfähig. Die GdP fordert seit vielen Jahren, die Zulage bei der Pensionsberechnung auch der Bundespolizistinnen und -polizisten sowie der Zöllnerinnen und Zöllner wieder mit einzubeziehen. Denn durch die ungerechte Ausklammerung dieses dauerhaften und laufbahnunabhängigen, berufstypischen Einkommensbestandteils liegen die Altersbezüge von Bundesbeamtinnen und -beamten unter denen vergleichbarer Beamtinnen und Beamter der Länder mit Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage – bei gleicher Belastung durch Schicht- und Einsatzdienst. Zudem macht die GdP geltend, dass in der Bundespolizei und beim Zoll die Altersbezüge im Schnitt ohnehin niedriger sind als bei vielen Landespolizeien. Wegen des politischen Festhaltens an der dreigeteilten Laufbahn, zum Beispiel in der Bundespolizei mit 60 Prozent der Stellen im mittleren Dienst, tritt ein erheblicher Teil der Beamtinnen und Beamten bestenfalls mit der Besoldungsgruppe A 9 in den Ruhestand – das ist bei den Polizeien mit zweigeteilter Laufbahn das Eingangsamt.
18. Oktober 2016 Die DPolG Hamburg hat Innensenator Andy Grote (SPD) erneut eindringlich aufgefordert, sich ohne Wenn und Aber für die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage einzusetzen! Der Erste stellvertretende Landesvorsitzende der DPolG Hamburg, Thomas Jungfer, hat sich auf der Personalversammlung am 12. Oktober direkt an Innensenator Andy Grote gewandt: "Wenn Sie den Kolleginnen und Kollegen etwas Gutes tun möchten Herr Senator, dann setzen Sie sich im Senat für die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage ein! " Aktuell beträgt die Polizeizulage nach einer Dienstzeit von zwei Jahren monatlich 127, 38 Euro – die Streichung der Ruhegehaltsfähigkeit war ein Sonderopfer für Polizeibeamte. Dieser Fehler muss auch in Hamburg (wie jetzt in NRW) dringend korrigiert werden! In Bayern ist die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage nie angetastet worden! Der Landesvorstand Hamburg, 18. 10. 2016 _flugblatt_polizeizulage_18-10-2016
"Nach einem jahrelangen Sparkurs ist dies endlich das richtige Zeichen. Es ist überfällig, im Bereich der inneren Sicherheit aufzustocken und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger als Priorität wahrzunehmen. Dass dies einhergeht mit einer zusätzlichenMittelbereitstellung von sechs Millionen Euro für die Sachausstattung der Polizei, ist deshalb auch nur folgerichtig. "
Akt der Wertschätzung für riskante Polizeiarbeit "Nicht selten riskieren Polizistinnen und Polizisten ihre Gesundheit und auch ihr Leben für die Sicherheit von uns allen", betonte Faeser. "Es ist mir sehr wichtig, dass die Beamtinnen und Beamten mehr Rückhalt, Respekt und Wertschätzung erhalten. " Diese Wertschätzung müsse auch finanziell spürbar sein. Mit dem Gesetzentwurf wird laut Faeser ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst. Gitta Kharraz, Redaktion beck-aktuell, 26. Apr 2022.