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Zitat: 16. Mai 2010, 07:36 Diese Webseite sagt mir aber nicht, ob es eventuell einen Grund gibt. Und den könnte man hier erfahren, da ja auch Moderatoren aus dem DF hier mitlesen. Außerdem dachte ich so die Verantwortlichen auf das Problem aufmerksam machen zu können. Registriert seit: 9. Dez 2005 Ort: Heilbronn 39. 820 Beiträge Delphi 10. 4 Sydney 16. Mai 2010, 10:12 Seit ein paar Minuten ist so wohl wieder da. Der letzte Post ist aber schon Stunden alt, so dass anzunehmen ist, dass die Seite weg und nicht nur aus manchen Netzen nicht erreichbar war. Markus Kinzler 16. Mai 2010, 16:50 Haben die irgendwas verlauten lassen, was da los war? Ich finde da keinen Hinweis oder so. Balu der Bär (Gast) 16. Mai 2010, 17:06 Zitat von Luckie: Mensch frag doch da nach... junge junge junge. Forum nicht erreichbar - Wichtige Dinge die das Forum betreffen (NICHT POOLS ETC. !!) - Poolpowershop Forum. Is das hier das DF Fragen und Anregungen Forum oder was? 16. Mai 2010, 17:25 Wenn dir meine Beiträge nicht passen, dann ignoriere sie doch bitte einfach. 16. Mai 2010, 17:34 Prinzipiell hat Balu Recht. Wenn du dort fragst, bekommst du sicher eine Antwort auf deine Frage.
Forum nicht erreichbar Hallo zusammen, seit ca 9. 30 Uhr heute ist mein Forum nicht mehr erreichbar. Ich habe es schon mit mehreren Browsern probiert und auch mal Cookies, etc gelöscht. Es kommt immer die Meldung, dass der Server nicht gefunden werden konnte (Firefox) und Ups, Google Chrome konnte die Seite nicht finden. Könnt ihr da mal nachschauen? Vielen Dank im voraus;-) Sera Kamikastern Re: Forum nicht erreichbar von sunflower2808 Di 13 Sep 2011 - 11:59 Habe genau das gleiche Problem wie du. Komme seit heute morgen nicht mehr in mein Forum, egal mit welchem Browser. Bin dann aber schonmal beruhigt, weil ich weiß, dass es nicht nur bei mir so ist. Forum nicht erreichbar | DIGITAL FERNSEHEN Forum. PS: Dein Forum kann ich komischerweise aufrufen... Re: Forum nicht erreichbar von yuudai Di 13 Sep 2011 - 14:24 ich kann beide foren aufrufen 'Liebe International' sowie 'Autorenforum' mein eigenes kann ich ebenso aufrufen.
#1 20. 02. 2017 14:30 Palm-Dude Mitglied Registriert: 11. 06. 2013 Beiträge: 110 Forum nicht erreichbar Liebe Palmenfreunde, liebe Forenbetreiber, Die Erreichbarkeit des Forums ist immer wieder für mehrere Tage unterbrochen. So auch in den letzten beiden Tagen. Geht es euch auch so, oder liegt der Fehler bei mir? #2 20. 2017 14:53 Hamal Senior-Mitglied Ort: Werl, Zone tC Registriert: 07. 12. 2013 Beiträge: 1. 399 Re: Forum nicht erreichbar Irgendwie scheint es immer wieder Probleme mit dem Datenbank-Server zu geben. SA forum nicht erreichbar | RollerTuningPage. Die PHP-Fehlermeldungen wegen veralteter Funktionen sind auch schon mindestens ein Jahr alt. Es müsste sich wohl mal wieder jemand etwas intensiver um dieses Forum kümmern. Mit "Winterharten Palmen" hat dieser Thread natürlich nichts zu tun. Würde also besser in den Bereich "Fragen zum Forum" passen. Vielleicht kann ein Admin ihn verschieben. #3 20. 2017 16:27 Roland Ort: Steigra Registriert: 28. 09. 2012 Beiträge: 182 Webseite Geht mir genau so bis jetzt ging heute garnichts.
Naturdenkmäler dürfen grundsätzlich nicht gefällt werden, denn in diesem Fall greifen nicht die Bestimmungen der Baumschutzsatzung, sondern die des Denkmalschutzes. In der Regel müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten, also beispielsweise einen neuen Baum pflanzen oder eine Ausgleichszahlung vornehmen. So schön ein alter Baumbestand im Garten auch ist - ärgerlich wird es, wenn ein Baum eine Höhe … Unter Umständen können Sie von der Pflicht einen Ausgleich zu leisten befreit sein, wenn der Baum krank ist oder eine Gefahr für Leib und Leben bedeutet. Die Erteilung der Genehmigung zur Baumfällung ist natürlich kostenpflichtig. Die Kosten unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde. So stellen Sie den Antrag zur Baumfällung Soll der Baum in einem Wald gefällt werden, geht der Antrag an das Forstamt, sonst ist eine Verwaltungsbehörde zuständig. Baumfällung Gründe: Beeinträchtigung - Beschädigung - Behinderung. Mit einem kurzen Anruf lässt sich klären, welche Behörde im konkreten Fall zuständig ist. Bedroht ein Baum Leib und Leben, weil er umstürzen könnte, wenden Sie sich einfach an das Ordnungsamt.
Die Baumschutzsatzung gilt nicht für: Bäume im Wald; Bäume in öffentlichen Grünanlagen, auf Friedhöfen und in öffentlich gewidmeten Straßen; Bäume in Gärtnereien und Baumschulen, die dem Erwerbszweck dienen; Obstbäume, mit Ausnahme von Walnussbäumen. Anträge für Baumfällgenehmigungen können beim Umweltamt – Untere Naturschutzbehörde – gestellt werden - siehe Formular Baumfällantrag (pdf, 394KB) Download Link.
Wir beraten Sie gerne bzgl. Baumfällungen, helfen bei den behördlichen Genehmigungsverfahren und sorgen bei Bedarf für Ausgleichspflanzungen. Kontaktieren Sie uns! Das könnte Sie auch interessieren: Wann ist eine Baumfällung sinnvoll? Bäume sind Lebensräume für viele heimische Tierarten und eine Baumfällung sollte stets wohl überlegt sein. Baumfällantrag | Stadt Frankfurt am Main. Ist Ihr Baum krank oder durch ein Unwetter stark beschädigt? Welche Gründe sprechen für eine Baumfällung und welche Alternativen gibt es? Weiterlesen... Baumpflege Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempo Weiterlesen…
Baumschutz Baumschutz: Keine Fällung ohne Antrag Die Baumschutzsatzung regelt, wann gefällt werden darf Auch auf privatem Grund haben Bäume einen hohen Wert für die Lebensqualität, für das Stadtklima und für die biologische Vielfalt. Ab einem bestimmten Stammumfang darf die Säge nur mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde angesetzt werden. Für jede Baumfällung muss ein neuer Baum nachgepflanzt werden. Baumunfang messen © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Stefan Cop Im bebauten Bereich (Innenbereich) gilt die Baumschutzsatzung (pdf, 20KB) Download Link für Laubbäume, Ginkgobäume und Walnussbäume mit einem Stammumfang von mehr als 60 cm und für Nadelbäume mit einem Stammumfang von mehr als 90 cm. Der Umfang wird in 1 Meter Höhe gemessen. Antrag baumfällung muster funeral home. Es ist verboten, diese Bäume ohne Genehmigung zu fällen oder zu zerstören. Auch außerhalb des bebauten Bereichs müssen Baumfällungen genehmigt werden. Rechtsgrundlage ist hier die Landschaftsschutzgebietsverordnung und die Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes.
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