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Seiteneinsteiger Es besteht auch die Möglichkeit, an bereits laufenden Vorbereitungslehrgängen teilzunehmen. Fordern Sie bitte bei der Geschäftsstelle entsprechende Angebote an. Werden Sie Gasthörer Lernen Sie den Vorbereitungslehrgang der Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht kennen! Haben Sie Interesse an unserem Lehrgang? Akademie für steuer und wirtschaftsrecht von der wettern straße korn.com. Dann können Sie jederzeit das Vorbereitungskonzept der Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht an einem Unterrichtstag Ihrer Wahl persönlich prüfen – und das kostenlos und unverbindlich. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an, wir nehmen Sie jederzeit gerne als Gasthörer auf. Bitte wenden Sie sich an Frau Susanne Kahrweg, E-Mail: oder Telefon: 02203 993214. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, Einblick in die vielfältigen Möglichkeiten des eCampus zu erhalten. Bitte wenden Sie sich auch insoweit an Susanne Kahrweg, die Ihnen einen persönlichen Zugang kostenlos und unverbindlich per E-Mail zur Verfügung stellen wird. Bonus Praktiker-Seminare stark vergünstigt!
LIVE-WEBINAR Montag 02 | 05 | 22 von 15:00 - 18:30 Uhr | per Anmeldelink Dozenten Dipl. -Fw. Ingo Krause Veranstaltungsort LIVE-Webinar per Anmeldelink Teilnehmergebühr 190, 00 € Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter 140, 00 € Mitglieder mit Erstzulassungsdatum nach dem 01. 01. 2020 Beratung und Kontakt Birgit Tembrink Tel. 02203 993215 Nach der Entscheidung des BVerfG über die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung hat der Gesetzgeber die neue Grundsteuerbewertung verabschiedet. Danach sind auf den 01. 2022 alle in Deutschland befindlichen Grundstücke neu zu bewerten. Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht des Steuerberater-Verbandes Köln GmbH | Implisense. Dies stellt für Steuerpflichtige, Berater und Finanzverwaltung eine echte Herkulesaufgabe dar. Das Seminar vertieft die neue Bewertung nach dem Bundesmodell für Zwecke der Grundsteuer und zeigt, welche Besonderheiten zu beachten sind. Schwerpunkt des Seminars ist die Bewertung der unbebauten und bebauten Grundstücke. Daneben werden das Feststellungsverfahren sowie die Erklärungs- und Anzeigepflichten und die sog. Amnestieregelung beleuchtet.
Neuerungen im Grundsteuergesetz (u. neue Messzahlen, Ermäßigungen) 8. die neue Grundsteuer C für baureife Grundstücke 9. Überblick über die Landesgrundsteuergesetze 10 Erklärungsvordrucke und erforderliche Angaben
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Zudem wird auf die Abgrenzung des Wohnteils bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (unterliegt zukünftig der Grundsteuer B) und die neue Grundsteuer C eingegangen. Die Teilnehmenden erhalten auch einen Überblick über die Erklärungsvordrucke und die für die Erklärungsabgabe erforderlichen Angaben sowie über die im Wege der Öffnungsklausel verabschiedeten Ländergesetze. Zahlreiche Beispiele vertiefen das neue Recht. Themenübersicht 1. Einführung / Entscheidung des BVerfG zur Einheitsbewertung 2. das neue Feststellungsverfahren 3. Erklärungs- und Anzeigepflichten 4. Bewertung des Grundvermögens Begriff und Bewertung der unbebauten Grundstücke Begriff und Bewertung der bebauten Grundstücke (u. a. Abgrenzung der Grundstücksarten, maßgebende Bewertungsverfahrens, Mindestwert, Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren, Erbbaurechte und andere Sonderfälle) 5. Keine Escape-Klausel, d. h. kein Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts 6. MITARBEITER-SEMINARE 01 |. Hauptfeststellung auf den 01. 2022 und die Amnestieregelung 7.
Das Auslaufen der COVID-19-Erleichterungen zum 31. 12. 2021 führt zu deutlich mehr vollstreckbaren Beträgen. Mit der Einführung des StaRUG ist auch das Finanzamt mit steuerlichen Forderungen an einer außergerichtlichen Sanierung beteiligt. Die steuerlichen Folgen sind teilweise noch klärungsbedürftig und werden im Vortrag thematisiert. Auch die Änderung der insolvenzrechtlichen Eigenverwaltung ist neben redaktionellen Änderungen umfangreicher Natur. Darüber hinaus wurde nunmehr der § 55 Abs. 4 InsO um die vorläufige Eigenverwaltung erweitert. Akademie für steuer und wirtschaftsrecht von der wettern straße kölner. Die Anwendung hierzu ist nicht abschließend geklärt und wird im Fachschrifttum unterschiedlich bewertet. Im Vortrag werden die verschiedenen Lösungsansätze erörtert. Abschließend findet sich die aktuelle BFH- und BGH-Rechtsprechung mit Sanierungsbezug im Vortrag wieder – jeweils eingebettet in praxisrelevante Beispiele. Als Dozent / Referent konnte Herr Oberregierungsrat und Diplom Finanzwirt Holger Busch gewonnen werden. Er leitet das Referat für Vollstreckung, Stundung, Erlass und Insolvenzordnung im Landesamt für Steuern in Koblenz und ist landesweiter Ansprechpartner für die Vollstreckungs- und Veranlagungsstellen der Finanzämter bei Fragen zum Vollstreckungs- und Insolvenzrecht.