Kleine Sektflaschen Hochzeit
Wer eine Abfindung mehrere Jahre vor seiner Rente erhält, muss sich im Idealfall keinen neuen Job mehr suchen. Vorausgesetzt, die Abfindung fällt hoch genug aus, um die anfallenden Lebenserhaltungskosten zu decken. Doch wie sieht es mit Rente und Krankenversicherung aus? Wird eine Abfindung angerechnet? Welche Auswirkungen eine Abfindung auf die Sozialversicherungsbeiträge hat und wie Arbeitnehmer mit Hilfe der Fünftelregelung bares Geld sparen können, erklärt dieser Artikel. Abfindung und Arbeitslosenversicherung Wird das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen beendet, hat die Abfindung, unabhängig von ihrer Höhe, keinen Einfluss auf das Arbeitslosengeld. Voraussetzung hierfür ist, dass der Aufhebungsvertrag die ordentliche Kündigungsfrist nicht verkürzt. Freiwillige krankenversicherung abfindung. Endet das Arbeitsverhältnis per Aufhebungsvertrag jedoch früher, als es durch eine ordentliche Kündigung hätte beendet werden können oder kündigt der Arbeitnehmer von sich aus, tritt gemäß § 159 SGB III eine Sperrfrist von bis zu 12 Wochen in Kraft.
Ein gerichtlicher Vergleich ist als wichtiger Grund anerkannt, aber auch der ärztliche Rat zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann ein wichtiger Grund sein. Auch hier gilt aber: Äußerste Vorsicht und möglichst nicht ohne spezielle sozialversicherungsrechtliche und arbeitsrechtliche Beratung eine Beendigungsvereinbarung schließen. Abfindung und Krankenversicherung – Vorsicht bei freiwilliger Krankenversicherung Im Normalfall hat die Abfindung keinen besonderen Einfluss auf die krankenversicherungsrechtliche Situation. Insbesondere gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung keine Sperrzeit wie beim Arbeitslosengeld. Gefährlich wird es aber, wenn nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses eine freiwillige Versicherung entsteht. Bei der freiwilligen Versicherung wird nämlich die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Versicherten für die Beitragsbemessung berücksichtigt (§ 240 SGB V). Dabei wird auch die Abfindung mit als Einkommen herangezogen. Wer also eine hohe Abfindung erhält, muss davon Krankenversicherungsbeiträge zahlen, wenn er freiwillig krankenversichert ist.