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Web-Seminar Kompakt vom Bauzentrum München Die HOAI beim Planen und Bauen im Bestand – Teil 1 Grundlagen Anerkannte Fortbildungspunkte Energieeffizienz-Expertenliste: 0 Unterrichtseinheiten Wohngebäude 0 Unterrichtseinheiten Nichtwohngebäude 0 Unterrichtseinheiten Energieaudit DIN 16247 Schriftliche Anmeldung erforderlich Entweder direkt online (siehe ganz unten auf dieser Seite) oder mit dem Anmeldeformular (pdf) per E-Mail oder Fax. Bestellschein Abo-Teilnahmekarten (pdf) Diese Veranstaltung findet statt in Kooperation mit der Bayerischen Architektenkammer. Alle Online-Veranstaltungen vom Bauzentrum München werden mit Webex durchgeführt. Angemeldete Personen erhalten rechtzeitig (in der Regel am Tag vor der Veranstaltung) den Teilnahme-Link per E-Mail. Referent Wolfgang Jobst, Dipl. -Ing. (FH), Architekt BDB und öffentlich bestellter Sachverständiger für Honorare für Leistungen der Architekten und Innenarchitekten, freischaffend tätig als Honorarsachverständiger, sowie als Referent und Berater, verantwortlicher Planer und Projektsteuerer bei Umbau oder Modernisierung insbesondere im denkmalgeschützten Bereich Thema Die Auseinandersetzung mit dem Planen und Bauen im Bestand, insbesondere im Bereich historischer Bausubstanz, wird und muss in Zukunft eine immer eine größere Rolle im Baubereich spielen.
Die 2. Auflage "HOAI – Planen und Bauen im Bestand" ist soeben erschienen. Wie lassen sich Bauleistungen im Bestand nach HOAI abrechnen? Die 2. Auflage "HOAI – Planen und Bauen im Bestand" hilft mit einer Auflistung von Baumaßnahmen, die im Bestand möglich sind. Die abrechenbaren Leistungen werden explizit definiert, bezogen auf die Leistungsbilder erläutert und voneinander abgegrenzt. Im Kern handelt es sich um folgende Maßnahmen: Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandsetzungen, Instandhaltungen. Des Weiteren liegt der Schwerpunkt des in der AHO- Schriftenreihe erschienenen Buchs auf drei Honorarparametern der HOAI: Im Wert der mitzuverarbeitenden Bausubstanz, der zu den anrechenbaren Kosten gerechnet und soweit honorarauslösend wird. Dem Umbau beziehungsweise Modernisierungszuschlag auf das Honorar. Der Möglichkeit, bei Instandsetzungen und Instandhaltungen den Prozentsatz der Objektüberwachung oder Bauoberleitung zu erhöhen. Auch in diesem Fall wurden die Empfehlungen differenziert nach den zugehörigen Leistungsbildern erarbeitet.
Leider hat der Gesetzgeber die Chance verpasst, für Bestandsmaßnamen in der HOAI 2013 eigene Leistungsbilder oder Honorartafeln zu schaffen. Die HOAI 2013 und ihre Bedeutung für Auftraggeber und Bauherrn Vielen Bauherrn und Auftraggebern ist der besondere Umgang der HOAI 2013 mit Bauen im Bestand nicht klar. Und einigen Architekten und Ingenieuren auch nicht. Wen wundert's. Denn Umbauzuschlag, Besondere Leistungen der Bestandsaufnahme und anrechenbare Kosten aus mitverarbeiteter Bausubstanz (mvB) sind alles andere als selbsterklärend. Häufig herrscht auch der Irrtum vor, dass anrechenbare Kosten aus mitverarbeiteter Bausubstanz bereits in den Besonderen Leistungen der Bestandsaufnahme enthalten sind. Doch das ist falsch. Was sagt die Rechtsprechung zur HOAI 2013 bei Bestandsmaßnahmen? Das Landgericht Görlitz hat mit Urteil vom 13. 09. 2013 (Az. : 1 O 355/12) diese jahrelangen Streitthemen zur HOAI 2013 beim Bauen im Bestand beendet. Die Richter stellten klar, dass Umbauzuschlag, Besondere Leistungen der Bestandsaufnahme und anrechenbare Kosten aus mitverarbeiteter Bausubstanz (mvB) in der HOAI eigenständig für sich stehen.
Stand: Oktober 2018 Die Neuauflage definiert zunächst die verschiedenen Maßnahmen wie Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen und Instandsetzungen und setzt den Schwerpunkz auf folgende drei Honorarparameter der HOAI: -Dem Wert der mitzuverarbeitenden Bausubstanz, der zu den anrechenbaren Kosten gerechnet und insoweit honorarauslösend wird. -Dem Umbau- bzw. Modernisierungszuschlag auf das Honorar. -Der Möglichkeit, bei Instandsetzungen und Instandhaltungen den Prozentsatz der Objektüberwachung oder Bauoberleitung zu erhöhen. Da der Wert mitzuverarbeitender Bausubstanz bei allen Arten von Objekten sowie bei den Maßnahmen Neubau, Umbau, Modernisierung oder Instandsetzung anfallen kann, sind die Empfehlungen in diesem Heft differenziert nach den zugehörigen Leistungsbildern erarbeitet worden. Der Umbau- bzw. Modernisierungszuschlag kann innerhalb einer Spanne zwischen den Parteien verhandelt werden. Dafür ist es notwendig, die möglichen Kriterien, die über diesen Zuschlag entscheiden, zu kennen und diese von anderen Honorarparametern abzugrenzen.