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Auch in Belgien gelten ab sofort wesentlich höhere Geldstrafen bei Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten. Lkw-Fahrer, die Ihre große 45-stündige Wochenendruhe im Fahrzeug verbringen, müssen mit einer sofortigen Strafe von 1. 800 Euro rechnen – selbst dann, wenn der Lkw über eine entsprechende Ausstattung (Bett) verfügt. Lenk und ruhezeiten lkw frankreich rechnet mit etwas. Einmal pro Woche und spätestens nach sechs Tagen Fahrt muss diese "lange Wochenendruhezeit" genommen werden. Sie muss mindestens 45 aufeinanderfolgende Stunden betragen und soll entweder in einer Wohnung oder im Hotel verbracht werden, um die Verkehrssicherheit zu unterstützen. Falls nötig darf diese Wochenruhezeit auf 24 aufeinanderfolgende Stunden gekürzt werden und ist somit von dieser Regelung ausgeschlossen. Allerdings muss die Differenzzeit zu den 45 Stunden, zusätzlich zur normalen Wochenruhezeit oder kombiniert mit der Tagesruhezeit vor Ende der dritten Woche in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich müsse die EU-Kommission eine europäische Regelung für mobile Arbeitnehmer finden, verlangt Paulissen.
Das für Transport zuständige Umweltministerium von Frankreich verlängert die zulässige Lenkzeit in einer Woche und in zwei aufeinander folgenden Wochen. Angesichts der Coronavirus-Pandemie entscheiden sich weitere Staaten ihre bisherigen Lenk- und Ruhezeiten zu lockern, um die Kontinuität der Lieferketten für lebenswichtige Waren wie Nahrung und Medizinprodukte zu gewährleisten. Dies hat auch Frankreich bereits beschlossen. Die neuen Bestimmungen des französischen Ministeriums gelten bis zum 20. April 2020: – Täglich zugelassene Arbeitszeit beträgt 10 Stunden. Zusätzlich dürfen Fahrer die tägliche Arbeitszeit bis auf 11 Stunden maximal zweimal pro Woche verlängern. Ups, bist Du ein Mensch? / Are you a human?. – Die wöchentliche Arbeitszeit wird auf 60 Stunden verlängert. Die zulässige Arbeitszeit für eine Doppelwoche beträgt maximal 102 Stunden, unter der Bedingung, dass der Fahrer den Vorschriften über die Lenkzeiten folgen wird. Foto:
Da noch keine detaillierten Ausführungsbestimmungen vorliegen, würden die Kontrollen derzeit aber tolerant ausfallen, sagt der Sprecher der französischen Branchenorganisation Fédération Nationale du Transport Routier (FNTR), Nicolas Paulissen, in einem Interview. Der französische Vorstoß hat in der Branche offenbar wie eine Bombe eingeschlagen, denn bei FNTR in Paris laufen die Telefone heiß. Anrufer von überall her wollen wissen, was sie erwartet, aber bislang liegt nur der nackte Gesetzestext vor. Kernpunkt ist eine umfassende Auftraggeberhaftung mit saftigen Strafen. Bei rechtmäßiger Verurteilung können Unternehmen bis zu zwei Jahre auf einer "Schwarzen Liste" im Internet registriert werden, auch der organisierten Kriminalität wird der Kampf angesagt. Weiter werden die Kabotage-Regelungen auf Fahrzeuge unter 3, 5 Tonnen ausgeweitet. Bei Nichtbeachtung drohen hier zusätzlich zur Stilllegung des Fahrzeugs 15. Lenk und ruhezeiten lkw frankreich arzt infiziert sich. 000 Euro Strafe und ein Jahr Gefängnis. Das neue Gesetz macht ferner den Einspruch Dritter wie Gewerkschaften zugunsten betroffener Arbeitnehmer möglich.
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Brüssel. Als Beifahrer verbrachte Zeit einer Mehrfahrerbesatzung in Frankreich gilt nicht als Lenkzeit, sondern als Bereitschaftszeit. Das stellte das französische Transportministerium jetzt klar. Zuletzt war es hier zu Unsicherheiten gekommen, denn die französischen Kontrollbehörden interpretierten die neue EU-Verordnung 165/2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr so, dass als Beifahrer verbrachte Zeit nicht mehr als Lenkzeitunterbrechung gilt, sondern als Lenkzeit. Wie der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) mitteilte, revidierte Frankreichs Transportministerium diese Interpretation jetzt bei der Enforcement Working Group in Brüssel. Frankreich lockert Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer | trans.info. Der zweite Fahrer muss also nicht nach 4, 5 Stunden als Beifahrer eine Lenkzeitunterbrechung einlegen. Die französische Kontrollpraxis habe bis dato bereits zu hohen Strafzahlungen geführt, heißt es vom DSLV. Es seien Bußgelder in sechsstelliger Höhe ausgesprochen und gezahlt worden. Nach Informationen des Verbandes werden die bezahlten Strafen einer erneuten Prüfung unterzogen.
Der DSLV empfiehlt betroffenen Unternehmen, gegen ausgesprochene Bußgelder vorzugehen. (ks)