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Excel-Vorlage-Verpflegungsmehraufwendungen-Kilometerpauschale 2014-2022 Die Excel-Vorlage-Verpflegungsmehraufwendungen-Kilometerpauschale enthält die Werte für die Jahre 2014 bis 2022.
Neuer Benutzer Dabei seit: 12. 04. 2022 Beiträge: 1 EÜR von Mein Elster nach WISO exportieren 12. 2022, 12:54 Hallo, besteht die Möglichkeit ein ausgefülltes EÜR Formular (noch nicht abgeschickt) zu WISO Steuer zu übertragen / exportieren oder eine entsprechende Datei zu erstellen? Vielen Dank und liebe Grüße Ilaria Erfahrener Benutzer Dabei seit: 14. 03. 2014 Beiträge: 27764 Nein, das ist nicht möglich. Man kann auf der Absendeseite unten nur einen Ausdruck (PDF) erzeugen und die Daten abtippen. Ich verschiebe das Thema in ein besser passendes Unterforum. Freundliche Grüße Charlie24 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z. B. Einnahmen / Ausgaben / Förderungen 2012 - bipolaris - Manie & Depression Selbsthilfevereinigung Berlin-Brandenburg e. V.. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen!
Aber der vorgenannte Griff zum Telefon wäre meine vorrangige Alternative. #3 Doch ich denke sie bearbeitet beides -- deshlab ja meine Verwunderung. Zum Telefon habe ich direkt mehrmals gegriffen, aber es hat nur durchgeklingelt. Nachsenden der Berechnung ist auch kein Thema, das mache ich zur Not selber. Bei meiner Frage geht es aber auch nicht, um dieses konkrete Problem (das war nur für den Kontext), sondern darum es in Zukunft zu vermeiden. Wodurch lege ich denn fest was als Aufstellung angehängt wird. Ich dachte standardmäßig werden alle Berechnungen und Aufstellungen angehängt, scheint aber nicht so zu sein. #4 Ich dachte standardmäßig werden alle Berechnungen und Aufstellungen angehängt, scheint aber nicht so zu sein. nein - es werden die "reinen" Formulare übermittelt, mehr macht die Elsterschnittstelle nicht. EÜR von Mein Elster nach WISO exportieren - ELSTER Anwender Forum. Ist aber in der Regel auch nicht notwendig, da es nur noch eine Belegaufbewahrungspflicht gibt, keine Belegeinreichepflicht mehr. Nur wenn das Finanzamt explizit fragt, muss man Belege nachreichen wie hier.