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berschreitung der Baugrenze [ Antworten] [ Ihre Antwort] [ Forum] Abgeschickt von Dergiss am 18 Juni, 2011 um 10:33:44 Hallo, wir haben unseren Bauantrag (Hessen) nun genehmigt bekommen. Grenzüberschreitungen sind an der Tagesordnung. Jedoch berschreiten wir an einer Seite die Baugrenze, wofr nun nicht unerhebliche Gebhren fllig werden. Kann man dies nicht mit einer anderen Stelle am Bauplatz verrechnen, wo die Baugrenze dementsprechend unterschritten wird? Falls ja, was wre der passende Paragraph im Gesetz? Vielen Dank Antworten: Re: berschreitung der Baugrenze Bauamt 15:40:29 18/6/2011 ( 2) Re: berschreitung der Baugrenze dergiss 16:12:40 18/6/2011 ( 1) Re: berschreitung der Baugrenze Bauamt 00:09:03 19/6/2011 ( 0) Ihre Antwort Name: E-Mail: Subject: Text: Optionale URL: Link Titel: Optionale Bild-URL: [ Antworten] [ Ihre Antwort] [ Forum]
der Stadt ebenfalls in naher Zukunft geprüft werden. Ich gehe sehr stark davon aus, dass wir keine Nachbarn finden werden, bei denen eine höhere Toleranz genehmigt wurde. Die Entscheidungsträger bei der Stadt haben uns geraten zu klagen, da Sie dann lt. eigener Aussage selbst die Gewissheit haben, was tatsächlich geringfügig ist. Uns wurde gesagt, wir sollen ähnliche Urteile bringen, in denen das Gericht entschieden hat, dass auch bspw. Befreiung nach §31 BauGB zur Befreiung von den Festzetzungen des Bebauungsplan - JuraForum.de. unserer 13, 6% als geringfügig angesehen werden könnten. Dann würde man auch mit sich reden lassen. Wenn wir uns einen Anwalt nehmen und vor Gericht klagen, wie würden Sie unseren Erfolg einschätzen und mit welchen Kosten müssten wir ungefähr insgesamt rechnen? Ihre angesprochene Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht sollte sich auf welche Argumente stützen? Besten Dank und viele Grüße, Stefan Holländer Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich hatte Ihnen bereits vor ein paar Tagen die Rückfrage beantwortet, allerdings wurde die Antwort anscheinend aufgrund eines technischen Problems der Plattform wieder gelöscht.
Werden solche Fehler nicht rechtzeitig bemerkt und das Gebäude deshalb mit unzulässigem Grenzabstand errichtet, kann dies für den Bauherrn mit unangenehmen Folgen und schmerzhaften Kosten verbunden sein, insbesondere wenn der Nachbar auf die strikte Einhaltung der Grenzabstände besteht und von der zuständigen Baubehörde deren Durchsetzung fordert. Das kann nämlich das Einschreiten der Baubehörde und die Anordnung des Rückbaus des jenseits des gesetzlichen Mindestabstandes errichteten Gebäudeteils zur Folge haben. Die Anordnung des Rückbaus kann sogar dann ergehen, wenn die Grenzabstände nur um wenige Zentimeter unterschritten sind. Die Abstandsflächen sind nämlich grundsätzlich zentimetergenau zu wahren. Dies auch dann, wenn der Nachbar durch den Abstandsflächenverstoß nicht erheblich und auch nicht spürbar beeinträchtigt wird und sich die Unterschreitung im Rahmen der üblichen Bautoleranzen hält. Die üblichen Bautoleranzen bewegen sich im einstelligen Zentimeter-Bereich. In solchen Fällen kann ein Abstandsflächenverstoß noch geheilt werden, indem bei der Baubehörde eine Abweichung von den Grenzabstandsvorschriften beantragt und von dieser bewilligt wird.
Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 10. 10. 2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Jetzt eine neue Frage stellen Sehr geehrter Ratsuchender, ich möchte Ihre Fragen auf Grund des dargelegten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten: Ich weise darauf hin, dass dies einer ersten Orientierung über die bestehende Rechtslage dient und ein ggf. persönliches Beratungsgespräch bei einem Anwalt Ihrer Wahl nicht ersetzt. Das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann die rechtliche Beurteilung beeinflussen. Dies vorangestellt beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: Die 1. Meinung ist zutreffend. Der Überschreitung der Grundfläche sind zwei Grenzen gesetzt; zum einen die Obergrenze von 50 v. H. der zulässigen Grundfläche, zum anderen eine Kappungsgrenze einer Grundflächenzahl von 0, 8, die in Ihrem Fall jedoch nicht zum Tragen kommt, da die Hälfte von 0, 3 = 0, 15 entspricht und insgesamt somit 0, 45 in Betracht kommt.