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Der Bundesgesundheitsminister hat die "Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) in der vollstationären Pflege" im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit sind sie verbindlich. Sie können auch über die Webseite der Geschäftsstelle des Qualitätsausschusses Pflege heruntergeladen werden. Die Maßstäbe und Grundsätze traten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft, also am 12. 2. 2019. Beitragsnavigation
Neues Erfassungsformular im Bundesanzeiger veröffentlicht – Start 01. 01. 2022 Die aktualisierten Anlagen der Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der vollstationären Pflege vom 7. Dezember 2021 sind am 31. 12. 2021 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht worden. Die geänderten Maßstäbe und Grundsätze traten mithin zum 01. 2022 in Kraft. Die neue Version verschlankt die Erfassung und streicht endlich einige unnötige Datenerhebungen. Zugunsten des Datenschutzes muss nicht mehr der Pflegegrad und das Geschlecht der Bewohner angegeben werden und auch die Diagnosen konzentrieren sich ausschließlich auf die Ausschlusskriterien bei der Erfassung im Qualitätsbereich 1. Die gut geschulte Erhebung von 15 Qualitätsindikatoren in unterschiedlichen Risikogruppen durch die Mitarbeitenden vor Ort garantiert die Stärkung der eigenen Fachlichkeit. Das sichere Beherrschen der neuen Erfassungsinstrumente und ein selbstbewusstes Auftreten auf Augenhöhe gegenüber den Prüfern des MDK wird selbstverständlich in diesem Seminar vermittelt.
Im Oktober 2019 startet die neue indikatorengestützte Qualitätsprüfung. Sie besteht aus der Verbindung des internen Qualitätsmanagements mit einem neuen externen Prüfverfahren. In den vergangenen Jahren war die Darstellung der Pflegequalität erheblich in die Kritik geraten, weil Qualitätsmängel der Einrichtungen für Verbraucher nicht klar erkennbar sind. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II hat der Gesetzgeber den Qualitätsausschuss Pflege eingerichtet und ihn beauftragt, neue Prüfverfahren und eine Alternative zur Pflegenotendarstellung zu entwickeln. Die bisherigen Maßstäbe und Grundsätze wurden weiterentwickelt und das indikatorengestützte Verfahren zur vergleichenden Messung und Darstellung der Ergebnisqualität berücksichtigt. Seit März 2019 sind die neuen Maßstäbe und Grundsätze (MuG) für die Qualität in vollstationären Pflegeeinrichtungen in Kraft. Die Änderungen in der Vereinbarung betreffen die Pflegeplanung und Pflegedokumentation. Bei den Anforderungen an die Pflegeplanung und Pflegedokumentation wurden das Strukturmodell zur Entbürokratisierung der Pflegeplanung und Pflegedokumentation berücksichtigt.
Definition: Die Maßstäbe und Grundsätze zur Qualität (MuG) definieren für stationäre, teilstationäre und ambulante Einrichtungen die Anforderungen an >>> Strukturqualität, >>> Prozessqualität, >>> Ergebnisqualität – die 3 Ebenen der Qualitätssicherung. Übersetzung auf den pflegerischen Alltag: Jede zugelassene Pflegeeinrichtung ist verpflichtet, nach den Maßstäben und Grundsätzen zur Qualität zu arbeiten. Diese MuG sind inhaltliche Grundlage für die >>> Qualitätsprüfung des >>> Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK), die in der Regel jährlich stattfinden. Beispiel: Die Qualitätsbeauftragte des Pflegeheimes "Haus am Wald", Luise Schneider, hat die derzeit gültigen MuG für die sDie Qualitätsbeauftragte des Pflegeheimes "Haus am Wald", Luise Schneider, hat die derzeit gültigen MuG für die stationäre Pflege in einem 3-seitigemPapier zusammengefasst und den Teams auf allen Wohnbereichen vorgestellt. Somit ist sichergestellt, dass alle Mitarbeiter zumindest einen groben Überblick über die MuG haben.
Zur Startseite Richtlinien / Publikationen Pflegequalität Qualitätsprüfungen - Rechtliche Grundlagen - vollstationäre Pflege Im Zuge der Umsetzung des MDK-Reformgesetzes, das 2020 in Kraft getreten ist, wurden die 15 Medizinischen Dienste der Kranken-versicherung (MDK) aus der Trägerschaft der Krankenversicherung gelöst und Mitte 2021 umbenannt in "Medizinischer Dienst [Land]". Der Medizinische Dienst Bund wurde zum 1. Januar 2022 errichtet. Dieser wird von den 15 Medizinischen Diensten in den Ländern getragen und ist Rechtsnachfolger des "Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. " (MDS). Regelungen des GKV-Spitzenverbandes zur Durchführbarkeit von Qualitätsprüfungen nach § 114 Absatz 2a SGB XI vom 9. März 2022 Qualitätsprüfungen - Corona-Pandemie Der GKV-Spitzenverband hat im Benehmen mit dem Medizinischen Dienst Bund und dem PKV-Prüfdienst sowie im Einvernehmen mit dem BMG die Regelungen zur Durchführbarkeit von Qualitätsprüfungen nach § 114 Abs. 2a SGB XI am 9. März 2022 in aktualisierter Fassung beschlossen.