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Nach der amtlichen Begründung zur Änderung dieser Vorschrift durch das ASRG wird durch die vorgenommene Neufassung eine volle Parallelität von Einkommensteuerrecht und Sozialversicherungsrecht sowohl bei der Zuordnung zum Arbeitseinkommen als auch bei der Höhe des Arbeitseinkommens erreicht (BR-Drs. 508/93). Allerdings ist der Begriff der selbständigen Tätigkeit nicht deckungsgleich mit dem Begriff der selbständigen Arbeit i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Der Begriff der selbständigen Tätigkeit i. S. d. Einkommensteuerrechts ist umfassender. Der Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit schließt die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit ein. Daher ist als Arbeitseinkommen der Betrag anzusehen, der im Einkommensteuerbescheid als Summe der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit ausgewiesen ist. Eine alleinige Bezugnahme auf den zu versteuernden Gewinn war nicht sinnvoll, da auch bei den Selbständigen Leistungen und Beiträge grundsätzlich nach dem regelmäßigen Bruttoeinkommen bemessen werden sollen, wie das auch bei versicherungspflichtigen Arbeitnehmern beim Arbeitsentgelt (vgl. § 15 SGB IV Arbeitseinkommen Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) Gemeinsame Vorschriften für die. § 14) üblich ist.
Übersteigt dieser Betrag den Wert von 6. 300 Euro, wird Ihre Rente nur gekürzt gezahlt. Zur Klarstellung: Der Begriff "Hinzuverdienstdeckel" meint im Rentenrecht etwas anderes: Dies ist der Betrag, bis zu dem zusammen mit der monatlichen Rente maximal verdient werden kann. Wird der Hinzuverdienstdeckel überschritten, wird der darüber liegende Betrag von der Rente zu 100% abgezogen. Der Hinzuverdienstdeckel berechnet sich aus den höchsten Entgeltpunkten der letzten 15 Kalenderjahre vor Beginn der Rente. 07. 2019, 21:48 (... ) Hall Sabine, für eine etwaige Kürzung Ihrer Rente unter Berücksichtigung des erwarteten steuerrechtlichen Gewinns + weiterer Kappung im Rahmen des Hinzuverdienstdeckel *) können Sie den Hinzuverdienstrechner der DRV für eine erste Prognose einsetzen: DRV /DE/Online-Dienste/Online-Rechner/ *) ohne den jetzt im Detail erklären zu müssen - macht der Online-Rechner ziemlich zuverlässig. Gruß w. Interessante Themen
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