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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte << Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Ristorante Ischia Alfonsstraße 7 80636 München 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Essensmöglichkeiten, Bäckereien, Cafés und Restaurants - Alfonsstraße 7A, 80636 München. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
49 Bäckereien bieten leckere und gesunde Produkte. Hier bekommt man frisches auch mit Sauerteig gebackenes Brot, bei Kaffee und Kuchen kann man sich hier in familiärer Atmosphäre mit Freunden unterhalten oder einfach gesund frühstücken. Bequem zu erreichen ist Brot & Feinbäckerei Neulinger. Frische und preiswerte Gerichte in sattmachigen Portionen bieten 123 Fast-Food-Buden und Schnellrestaurants wie Ischia Pizzeria und MÜNCHNER BIERBESCHAU. Nicht weit entfernt ist Ischia Pizzeria. Ideal für Singles und Paaren, die nicht gern am Herd ihre Zeit verbringen. Ein breites Spektrum von gesundheitsfördernden Freizeitmöglichkeiten für alle Altersgruppen werden von 32 nah liegenden Sporthallen, Fitnesscenter etc. wie Bodystreet München und Mrs. Sporty angeboten. Umgebung - Alfonsstraße 7B, 80636 München Einkaufen, Essen, Schulen, Kitas, Apotheken, Restaurants, Sport...
Unter "Beanstandungen" verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als "geringfügig" oder "schwerwiegend"). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29. 17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u. a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu "Topf Secret" klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht.