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Gewährung von Unterstützungen, Vorschüssen und Darlehen Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte (§ 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG) Aufstellung von allgemeinen Urlaubsgrundsätzen und des Urlaubsplans sowie der zeitlichen Lage des Urlaubs (§ 87 Abs. 5 BetrVG) Fragen der betrieblichen Lohngestaltung (§ 87 Abs., 1 Nr. 10 BetrVG) Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats des Entleihers z. bzgl.
Die Mitbestimmungsrechte des Personal- bzw. Betriebsrats bestehen auch bei der beabsichtigten befristeten Einstellung eines Arbeitnehmers ( § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG, § 99 BetrVG). Die Frage der Befristung des Arbeitsverhältnisses als solcher unterliegt dabei nicht der Mitbestimmung des Personalrats [1] bzw. Mitbestimmung bei Aenderung Arbeitsvertrag - Neu gewählte Mitglieder & Ersatzmitglieder - Forum für Betriebsräte. Betriebsrats. Die Mitbestimmung bezieht sich allein auf die "Einstellung eines neuen Arbeitnehmers in die Dienststelle/Einrichtung", also auf die Person, die auszuübende Tätigkeit und die Eingruppierung. Die Befristung ist dagegen eine einzelvertragliche Regelung, auf die der Personal-/Betriebsrat über die kollektiv-rechtliche Mitbestimmung nicht einwirken kann. [2] Dass der Arbeitsvertrag befristet abgeschlossen wird, muss dem Betriebsrat zwar mitgeteilt werden. Der Arbeitgeber ist bei der befristeten Einstellung von Arbeitnehmern nicht verpflichtet, dem Betriebsrat mitzuteilen, ob die Befristung mit oder ohne Sachgrund sowie ggf. mit welchem erfolgen soll. [3] Der Betriebs- bzw. Personalrat kann seine Zustimmung zur befristeten Einstellung eines Mitarbeiters nicht etwa deshalb verweigern, weil nach seiner Auffassung kein sachlicher Rechtsgrund für die Befristung des Arbeitsvertrags gegeben ist, da es sich hierbei nicht um eine Einstellungsvoraussetzung, sondern um einen Tatbestand handelt, der mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Zusammenhang steht.
Unter anderem besteht nach § 5 Abs. 2 EntgTranspG (Entgelttransparenzgesetz) in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Arbeitnehmern ein individueller Auskunftsanspruch für Beschäftigte über die Kriterien und das Verfahren der Ermittlung und Zusammensetzung des eigenen Entgelts und des Vergleichsentgelts. In tarifgebundenen oder einen Tarifvertrag anwendenden Betrieben wenden sich die Arbeitnehmer dafür an den Betriebsrat. Betriebsrat | Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis. § 13 EntgTranspG betont die Rolle des Betriebsrats bei der Förderung der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern. Mehr Informationen zur betrieblichen Lohngestaltung finden Sie auch in unserem Lexikon:
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Rz. 708 Für Änderungen des Arbeitsvertrags gilt diese Theorie nach der Rspr. des 2. Senats nicht. Diese sind – wie der erstmals abgeschlossene Arbeitsvertrag – demnach auch ohne Zustimmung des Betriebsrates wirksam. Soll allerdings die Vertragsänderung zu einer Änderung von Umständen führen, für deren Verwirklichung die Zustimmung des Betriebsrates erforderlich ist – etwa bei Überstunden, bei Arbeitszeitverlegungen, bei Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs für mehr als einen Monat –, dann darf diese Veränderung trotz der vertraglich vereinbarten rechtlichen Möglichkeit hierzu zunächst nicht tatsächlich durchgeführt werden. Mitbestimmung betriebsrat arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, vor der tatsächlichen Durchführung für die Wahrung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates zu sorgen. Der Arbeitnehmer ist trotz der Vertragsänderung nicht verpflichtet, den neuen Arbeitsplatz anzutreten, bevor die hierfür gegebenen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates nicht gewahrt sind. Unabhängig hiervon hat der Betriebsrat ggf.
a) Grundsätzliches zur Vergütung Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung der Arbeitsvergütung ergibt sich meist aus einem Arbeitsvertrag und/oder einem Tarifvertrag, wenn dieser für beide Vertragsparteien verbindlich ist. Mindestlohn Eine Lohnuntergrenze setzt das Mindestlohngesetz (MiLoG) fest. Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9, 82 Euro pro Stunde und vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2022 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 10, 45 Euro. Es ist allerdings geplant, dass er durch eine einmalige Anpassung auf 12, 00 € angehoben werden soll. Vergütungsformen Das Gehalt kann sich je nach Branche und Vereinbarung aus unterschiedlichen Bestandteilen zusammensetzen. In der Praxis geht es z. B. immer wieder darum, ob bestimmte Leistungen des Arbeitgebers freiwillig oder widerruflich sind und er sie einfach stoppen kann; oder ob der Arbeitgeber Leistungen zurückfordern kann. Zeitvergütung (Das Gehalt bemisst sich nach der geleisteten Arbeitszeit, z. Inhalt des Arbeitsvertrags: Kontrollieren Sie als Betriebsrat, was zulässig ist - WEKA. Stundenlohn) Leistungsorientierte Vergütung (Akkordlohn, Prämien etc. ) Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Jubiläumszuwendung etc. ) Zuschläge (bei besonderen Leistungen oder Belastungen, z. Überstundenzuschlag) Beteiligung am Geschäftsergebnis (z. Umsatzbeteiligung) Mehr Informationen zur Vergütung finden Sie auch in unserem Lexikon - Stichwort "Arbeitsentgelt".
[4] Der Personal-/Betriebsrat widerspricht der Einstellung mit dem Argument, befristete Verträge wolle die Arbeitnehmervertretung grundsätzlich nicht dulden. Diese Einwendung entspricht nicht dem abschließenden Einwendungskatalog der genannten Vorschriften und ist damit gegenstandslos (näher Stichwort Mitbestimmung/Mitwirkung). Die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags nach Ablauf der bestimmten Zeit ohne zeitliche Unterbrechung durch ein weiteres, befristetes Arbeitsverhältnis oder die Umwandlung des befristeten in ein solches auf unbestimmte Zeit, ist dagegen nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts und Bundesarbeitsgerichts ein mitbestimmungspflichtiger Vorgang. Arbeitsvertrag mitbestimmung betriebsrat. Der Betriebs-/Personalrat habe den ursprünglichen Vertrag nur für die vorgegebene Zeit geprüft und gebilligt und möglicherweise Bedenken hinsichtlich der Person und der ihr zu übertragenden Tätigkeit im Hinblick auf die kurze Dauer der Beschäftigung zurückgestellt. [5] Die Mitbestimmung/Mitwirkung des Betriebs-/Personalrats ist auch erforderlich, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit vom Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers und ohne dessen Widerspruch fortgesetzt wird.
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