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Wenn ein gesetzlich Krankenversicherter arbeitslos wird, übernimmt die Arbeitsagentur seine Beiträge. Wer in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert ist, hat es nicht so einfach. Weder können privat Versicherte bei Arbeitslosigkeit darauf zählen, dass ihre Beiträge komplett von der Arbeitsagentur übernommen werden, noch können sie in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. hat Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammen gestellt. Kann ein Hartz-IV-Empfänger Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung werden? Arbeitslosigkeit ist kein Grund, in die gesetzliche Krankenversicherung zurück zu kehren. Seit der Gesundheitsreform von 2007 gilt, dass alle Personen, die unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II privat krankenversichert waren, weiterhin privat krankenversichert bleiben. Auch für Personen, die vorher nicht krankenversichert waren und hauptberuflich selbstständig erwerbstätig waren oder aus anderen Gründen versicherungsfrei sind, ist die private Krankenversicherung Pflicht.
Alternativ meldet die Agentur für Arbeit Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse an. Entweder dort, wo Sie zuletzt gesetzlich versichert waren oder ersatzweise bei einer anderen. Ihre private Krankenversicherung PKV ist gleichzeitig dazu verpflichtet, Ihren Vertrag aufzuheben. Dazu müssen Sie unbedingt darauf achten, dem Versicherer Ihre Arbeitslosigkeit rechtzeitig – meist innerhalb von drei Monaten – mitzuteilen. Die Details zu Ihrem Kündigungsrecht finden Sie in Ihrem PKV-Vertrag. Wichtig für Versicherte 55+ Für ältere und langjährige Privatversicherte gilt die Versicherungspflicht bei Arbeitslosigkeit allerdings nicht. Versicherte ab 55 Jahren, die in den letzten fünf Jahren privat versichert waren, können auch während des Bezugs von ALG I nicht mehr in die GKV zurück. Bestand die PKV bereits vor 2009 haben ältere Privatversicherte noch die Möglichkeit, neben dem Basistarif auch in den Standardtarif zu wechseln. Beide Tarife haben eine niedrige monatliche Prämie und bieten einen Leistungsumfang, der in etwa mit den Kassenleistungen vergleichbar ist.
Selbstständige, Freiberufler und Beamte können in die Private Krankenversicherung wechseln. Gleiches gilt für Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze. Erfüllen Sie diese Voraussetzungen nicht, können Sie dennoch Ihren Versicherungsschutz über private "Zusatztarife" aufwerten. Das Privileg " Privatpatient " zu sein nutzen viele Berechtigte nicht nur wegen der weitaus besseren Leistungen. Auch die Beiträge sind in der PKV oftmals günstiger als in der gesetzlichen Krankenversicherung - vorausgesetzt, man ist beim richtigen Anbieter. Weitere Informationen >>> Beliebte Artikel zum Thema: © Seventyfour - Mai 2021 Die Zeiten, in denen man sein ganzes Berufsleben bei einem einzigen Arbeitgeber verbrachte, sind schon lange vorbei. Wo Mobilität und Flexibilität gefragt sind, kommt es häufiger zum Arbeitsplatzwechsel. Und selbst wenn der Arbeitgeber der gleiche
Auf der anderen Seite möchten sich viele nicht damit abfinden, einfach wieder zurück in die GKV zu wechseln. Vor allem, wenn Sie damit rechnen, schon bald wieder in Ihren alten Job zurückzufinden, ist der Gedanke, die Mitgliedschaft in der PKV zu verlieren, wenig erfreulich. Schließlich müssten Sie in diesem Fall einen neuen Antrag stellen. Und das bedeutet: Sie müssen erneut eine Gesundheitsprüfung absolvieren und im schlimmsten Fall mit Ablehnung, Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen rechnen. Ihr höheres Eintrittsalter wird berücksichtigt und Sie zahlen damit entsprechend höhere Tarife. Um das zu vermeiden, sollten Sie Ihren Versicherer ansprechen und diesen nach der Möglichkeit der Vereinbarung einer Ruhenszeit fragen. Damit ruht Ihre private Versicherung für die Dauer ohne Job und Sie können im Anschluss einfach wieder eintreten, ohne eine Gesundheitsprüfung absolvieren zu müssen. Auch Ihr Alter spielt bei der Neuaufnahme keine Rolle. Diese Option steht Ihnen aber im Regelfall nur für einen eng begrenzten Zeitraum zur Auswahl.